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   OLG Celle, 13.01.2021 - 3 U 47/20   

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OLG Celle, 13.01.2021 - 3 U 47/20 (https://dejure.org/2021,2729)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.01.2021 - 3 U 47/20 (https://dejure.org/2021,2729)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Januar 2021 - 3 U 47/20 (https://dejure.org/2021,2729)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 242; BGB § 295; BGB § 322 Abs. 2; BGB § 357 Abs. 7; BGB § 358 Abs. 4; BGBEG Art. 247 § 6 Abs. 2 S. 3
    Anforderungen an die Widerrufsinformation beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages zum Zwecke der Finanzierung eines Pkw-Kaufs; Voraussetzungen der Gesetzlichkeitsfiktion der Verwendung der Musterbelehrung; Rückabwicklung des Vertrages nach wirksamem Widerruf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerruf eines Autokreditvertrages

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Widerruf eines sog. Autokreditvertrages

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verlust der Gesetzlichkeitsfiktion durch eine Widerrufsinformation

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Autokreditvertrag nach drei Jahren widerrufen - Verbraucher können wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung aus einem Verbraucherdarlehensvertrag aussteigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf eines Darlehensvertrags zur Autofinanzierung erfolgreich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verbraucher kann Autokredit rückabwickeln

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Verbrauchern den Rücken gegen Autobanken gestärkt - Autokreditverträge der Volkswagen Bank fehlerhaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2021, 1223
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 27.10.2020 - XI ZR 498/19

    Autokreditwiderruf mittels Widerrufsjoker

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2021 - 3 U 47/20
    Die Angabe in der streitgegenständlichen Widerrufsinformation, dass die "Frist erst nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat", beginne, ist - zumindest im Geltungsbereich der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates (im Folgenden: Verbraucherkreditrichtlinie) in Bezug auf Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge - nicht klar und verständlich (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19 Rn. 13 und 16, juris).

    Diese zusätzliche Angabe führt dazu, dass die Gesetzlichkeitsfiktion entfällt (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19, Rn. 18 f., juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 26. November 2019 - 6 U 50/19, Rn. 54, juris).

    (3) Der Ausübung des Widerrufsrechts steht nicht der Einwand entgegen, dass der Kläger sich rechtsmissbräuchlich verhält, wenn er sich auf das Fehlen des Musterschutzes (Art. 247 § 6 Abs. 2 Satz 3 EGBGB) beruft (vgl. zu der grds. Möglichkeit des Rechtsmissbrauchs BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19, Rn. 27, juris).

    Hierbei hat der Senat entsprechend den vom Bundesgerichtshof in dem o. a. Urteil vom 27. Oktober 2020 (XI ZR 498/19, Rn. 28 - juris) angesprochenen Aspekten berücksichtigt, dass der Kläger eine fehlerhafte Widerrufsinformation erhalten und nicht ordnungsgemäß über den Fristbeginn für die Widerrufsfrist belehrt worden ist, dass er seinen Widerruf aber nur wegen des hinzutretenden Umstandes ausüben konnte, dass er über einen verbundenen Vertrag belehrt wurde, den er nicht abgeschlossen hatte.

    Eine Verurteilung Zug-um-Zug kommt nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19, Rn. 29, juris).

    (a) Dass der Kläger hinsichtlich der Rückgabe des Pkws vorleistungspflichtig ist, ergibt sich aus dem Umstand, dass der Darlehensgeber gemäß § 358 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 357 Abs. 4 Satz 1 BGB ein Leistungsverweigerungsrecht zusteht, bis er das Fahrzeug vom Darlehensnehmer zurückerhalten hat (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19, Rn. 23 f., juris).

    Denn die vom Schuldner zu erbringende Leistung muss in der geschuldeten Weise angeboten werden, d.h. der Kläger hätte der Beklagten anbieten müssen, den Pkw entweder selbst zu ihr zu bringen oder ihn an sie zu versenden (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19, Rn. 24, juris).

    Das führt dazu, dass in dem hier vorliegenden Fall, dass der Verbraucher Wertersatz für den Wertverlust einer durch einen verbundenen Vertrag erworbenen Sache leisten muss, § 357 Abs. 7 Nr. 2 BGB dahingehend auszulegen ist, dass die Verpflichtung zur Leistung von Wertersatz lediglich voraussetzt, dass er bei Abschluss des verbundenen Vertrags über seine Verpflichtung zur Leistung von Wertersatz informiert wurde (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19, Rn. 31 ff., juris).

    Hierzu hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 27. Oktober 2020 (XI ZR 498/19, Rn. 34 f., juris) ausgeführt:.

    Zudem schließt sich der Senat der Einschätzung des Bundesgerichtshofs in dessen Urteilen vom 27. Oktober 2020 (Az.: XI ZR 498/19 und XI ZR 525/19) an, in denen dieser über sehr ähnlich gelagerte Fälle zu entscheiden hatte und keine Veranlassung sah, den Rechtsstreit zur Vorabentscheidung dem EuGH vorzulegen.

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2021 - 3 U 47/20
    Vielmehr ist auch vom EuGH anerkannt, dass ein missbräuchliches Verhalten nach objektiven Kriterien in Rechnung zu stellen ist, um dem Verbraucher die Berufung auf Bestimmungen des Unionsrechts zu verwehren, solange nationale Vorschriften wie § 242 BGB die Wirksamkeit und die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten nach Maßgabe des Äquivalenz- und des Effektivitätsgrundsatzes nicht beeinträchtigen (EuGH, Urteil vom 2. Mai 1996 - C-206/94, Rn. 25; Urteil vom 21. Juli 2011 - C-186/10, Rn. 25; BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15, Rn. 16, jeweils juris).

    Ob der Kläger sich rechtsmissbräuchlich verhalten hat, ist vor dem normativen Hintergrund zu beurteilen, dass allein der Umstand, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausübt, obwohl sein Motiv für den Widerruf nichts mit dem Schutzzweck des Widerrufsrechts zu tun hat, den Schluss auf ein rechtsmissbräuchliches Verhalten nicht zulässt (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15, Rn. 20 ff., juris).

    Allerdings können die Begleitumstände der Ausübung des Widerrufsrechts rechtsmissbräuchliches Verhalten begründen, etwa wenn ein früheres Verhalten des Verbrauchers mit seinem späteren Verhalten nicht vereinbar ist (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15, Rn. 20, juris) oder er seine formale Stellung, zum Widerruf eines Vertrages berechtigt zu sein, dazu ausnutzt, sich einen Vorteil, etwa günstigere Vertragskonditionen (BGH, Urteil vom 7. November 2017 - XI ZR 369/16, Rn. 17, juris) oder niedrigere Darlehenszinsen (BGH, Versäumnisurteil vom 3. März 2020 - XI ZR 486/17, Rn. 17), zu verschaffen.

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2021 - 3 U 47/20
    Ein mündliches Angebot war auch nicht entbehrlich, denn der Kläger hat kein Verhalten der Beklagten geschildert, aus dem er zuverlässig schließen konnte, dass die Beklagte im Falle eines Angebots die Annahme der Leistung verweigern würde (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 467/15, Rn. 30, juris).
  • BGH, 27.10.2020 - XI ZR 525/19

    Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2021 - 3 U 47/20
    Zudem schließt sich der Senat der Einschätzung des Bundesgerichtshofs in dessen Urteilen vom 27. Oktober 2020 (Az.: XI ZR 498/19 und XI ZR 525/19) an, in denen dieser über sehr ähnlich gelagerte Fälle zu entscheiden hatte und keine Veranlassung sah, den Rechtsstreit zur Vorabentscheidung dem EuGH vorzulegen.
  • BGH, 03.03.2020 - XI ZR 486/17

    Ausschluss des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehensvertrags; Titulierung des

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2021 - 3 U 47/20
    Allerdings können die Begleitumstände der Ausübung des Widerrufsrechts rechtsmissbräuchliches Verhalten begründen, etwa wenn ein früheres Verhalten des Verbrauchers mit seinem späteren Verhalten nicht vereinbar ist (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15, Rn. 20, juris) oder er seine formale Stellung, zum Widerruf eines Vertrages berechtigt zu sein, dazu ausnutzt, sich einen Vorteil, etwa günstigere Vertragskonditionen (BGH, Urteil vom 7. November 2017 - XI ZR 369/16, Rn. 17, juris) oder niedrigere Darlehenszinsen (BGH, Versäumnisurteil vom 3. März 2020 - XI ZR 486/17, Rn. 17), zu verschaffen.
  • BGH, 07.11.2017 - XI ZR 369/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Widerruflichkeit des Widerrufs

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2021 - 3 U 47/20
    Allerdings können die Begleitumstände der Ausübung des Widerrufsrechts rechtsmissbräuchliches Verhalten begründen, etwa wenn ein früheres Verhalten des Verbrauchers mit seinem späteren Verhalten nicht vereinbar ist (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15, Rn. 20, juris) oder er seine formale Stellung, zum Widerruf eines Vertrages berechtigt zu sein, dazu ausnutzt, sich einen Vorteil, etwa günstigere Vertragskonditionen (BGH, Urteil vom 7. November 2017 - XI ZR 369/16, Rn. 17, juris) oder niedrigere Darlehenszinsen (BGH, Versäumnisurteil vom 3. März 2020 - XI ZR 486/17, Rn. 17), zu verschaffen.
  • BGH, 27.09.1984 - IX ZR 53/83

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen des Anspruchs auf

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2021 - 3 U 47/20
    Der Anspruch, auf den sich der Schuldner für sein Zurückbehaltungsrecht beruft, muss genau bezeichnet werden (BGH, Urteil vom 27. September 1984 - IX ZR 53/83, Rn. 20, juris; Bittner/Kolbe in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2019, § 274 Rn. 5; Krüger in MüKo, BGB, 8. Aufl. 2019, § 274 Rn. 5; Krafka in beckOGK, BGB, Stand: 1. Oktober 2020, § 274 Rn. 2).
  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 509/07

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht beim Abschluss eines

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2021 - 3 U 47/20
    Dieser Aspekt führte aber allenfalls dazu, dass die Widerrufsbelehrung für den Kläger nicht unklar war (vgl. zu einer ähnlichen Problematik BGH, Urteil vom 13. Januar 2009, XI ZR 509/07, Rn. 12 - juris).
  • BGH, 20.11.2002 - VIII ZR 65/02

    Haftung einer Vertragspartei für den Widerspruch gegen die berechtigte Kündigung

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2021 - 3 U 47/20
    Eine solche Verpflichtung war weder vertraglich vereinbart, noch ergibt sie sich aus dem Gesetz (vgl. zur Verpflichtung, eine Kündigung zu bestätigen, BGH, Urteil vom 20. November 2002 - VIII ZR 65/02, Rn. 17, juris).
  • OLG Stuttgart, 03.11.2020 - 6 U 315/19

    Wertersatzpflicht bei vollständiger Widerrufsinformation

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2021 - 3 U 47/20
    Die bloße, hier nur in Form des Bestreitens der Wirksamkeit des Widerrufs bestehende, Erklärung, die Leistung nicht anzunehmen, macht ein wörtliches Angebot des Klägers, wie schon der Wortlaut des § 295 Satz 1 BGB zeigt, gerade nicht entbehrlich (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 3. November 2020 - 6 U 315/19, Rn. 69, juris).
  • EuGH, 26.03.2020 - C-66/19

    Verbraucherkreditverträge müssen in klarer und prägnanter Form die Modalitäten

  • BGH, 24.01.2017 - XI ZR 66/16

    Deutlichkeit einer Widerrufsbelehrung

  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

  • BGH, 19.07.2012 - III ZR 252/11

    Widerruf eines Teilzahlungsgeschäfts über Maklerleistungen: Bemessung des

  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 27/00

    Begründetheit des Werklohnanspruchs bei Ablehnung der Annahme der

  • BGH, 31.05.2000 - XII ZR 41/98

    Verwirkung des Rechts zur fristlosenKündigung; Annahmeverzug als Gegenstand einer

  • EuGH, 02.05.1996 - C-206/94

    Brennet / Paletta

  • OLG Frankfurt, 22.09.2020 - 10 U 188/19

    Widerruf Autokredit: EuGH-Urteil greift

  • OLG Stuttgart, 26.11.2019 - 6 U 50/19

    Pflichtangaben bei einem Verbraucherdarlehnsvertrag fpr eine Kfz-Finanzierung

  • EuGH, 21.07.2011 - C-186/10

    Oguz - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls -

  • OLG Celle, 02.02.2022 - 3 U 51/21

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf; Unzureichende

    Es ist lediglich erforderlich, dass der Darlehensgeber den Verbraucher über eine mögliche Wertersatzpflicht unterrichtet (vgl. Senat, Urteil vom 13. Januar 2021 - 3 U 47/20, Rn. 59, juris; BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 a.a.O. Rn. 31 ff.; BGH, Urteil vom 10. November 2020 - XI ZR 426/19, Rn. 25, juris).
  • LG Ravensburg, 19.03.2021 - 2 O 282/19

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

    Diese Rechtsprechung wird von den Obergerichten überwiegend geteilt (OLG Braunschweig, Urteil vom 21.12.2020, ECLI:DE:OLGBS:2020:1221.11U201.19.00, 11 U 201/19 Rn. 81; OLG Stuttgart (Urteil vom 22.12.2020 - 6 U 276/19 - ECLI:DE:OLGSTUT:2020:1222.6U276.19.00, BeckRS 2020, 36375 Rn. 23 ff.; OLG Brandenburg, Urteil vom 20.01.2021 - 4 U 71/20 - ECLI:DE:OLGBB:2021:0120.4U71.20.0A, BeckRS 2021, 1104 Rn. 86 ff.; Kammergericht, Urteil vom 21.01.2021 - 4 U 1048/20 - ECLI:DE:KG:2021:0121.4U1048.20.00, BeckRS 2021, 2365 Rn. 182 ff.; a. A. OLG Celle, Urteil vom 13.01.2021 - 3 U 47/20 - ECLI:DE:OLGCE:2021:0113.3U47.20.0A, BeckRS 2021, 1223 Rn. 29 ff.).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2021 - 19 U 152/21

    Verwirkung des Rechts auf Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages

    In Übereinstimmung mit den Rechtsausführungen des OLG Celle vom 13.01.2021, 3 U 47/20 und dem OLG Düsseldorf gem. Hinweisbeschluss vom 22.01.2021, stehe der Ausübung des Widerrufsrechts nicht der Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens entgegen.

    Der Kläger beruft sich im Rahmen der Berufung erfolglos auf das Urteil des OLG Celle vom 13.01.2021, 3 U 47/20, denn die Fallgestaltung, die der zitierten Entscheidung zugrunde lag, ist mit Blick auf die für die Frage der Verwirkung relevanten Tatbestandsmerkmale nicht vergleichbar mit der vorliegenden Ausgangslage, die durch eine vollständige Beendigung des Darlehensvertrages vor Abgabe der Widerrufserklärung gekennzeichnet wird.

  • OLG Celle, 17.05.2023 - 3 U 67/22

    Negative Feststellungsklage; Vorleistungspflicht; Leistungsverweigerungsrecht;

    Es ist lediglich erforderlich, dass der Darlehensgeber den Verbraucher über eine mögliche Wertersatzpflicht unterrichtet (vgl. Senat, Urteil vom 13. Januar 2021 - 3 U 47/20 , Rn. 59, juris; BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 a.a.O. Rn. 31 ff.; BGH, Urteil vom 10. November 2020 - XI ZR 426/19 , Rn. 25, juris).
  • OLG Celle, 25.05.2022 - 3 U 154/21
    Es ist lediglich erforderlich, dass der Darlehensgeber den Verbraucher über eine mögliche Wertersatzpflicht unterrichtet (vgl. Senat, Urteil vom 13. Januar 2021 - 3 U 47/20 , Rn. 59, juris; BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 a.a.O. Rn. 31 ff.; BGH, Urteil vom 10. November 2020 - XI ZR 426/19 , Rn. 25, juris).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 16 U 195/20

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages Ablauf der Widerrufsfrist

    Die vom Kläger zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Urteil vom 13.01.2021 - 3 U 47/20 -), die ein rechtmissbräuchliches Verhalten der dortigen Klagepartei nicht zu erkennen vermocht hat, steht der Würdigung des erkennenden Senats nicht entgegen.
  • OLG Hamm, 03.11.2021 - 31 U 159/20

    Rechte des Darlehensnehmers nach Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages zum

    Das Landgericht hat insoweit zutreffend darauf abgestellt, dass die endgültige Berechnung des Wertersatzanspruches erst mit der Übergabe des Fahrzeugs an die Klägerin möglich gewesen ist (vgl. OLG Celle, Urteil vom 13. Januar 2021 - 3 U 47/20 -, juris Rn. 56).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2021 - 16 U 225/20

    Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags

    Die vom Kläger zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Urteil vom 13.01.2021 - 3 U 47/20 -), die ein rechtmissbräuchliches Verhalten der dortigen Klagepartei nicht zu erkennen vermocht hat, steht der Würdigung des erkennenden Senats ebenso wenig entgegen wie der vom Kläger erwähnte Hinweis des OLG Köln in seiner Verfügung vom 17.12.2020 - I-12 U 86/19 -.
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